Allgemeine Geschäftsbegingungen


1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen
Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung
bleiben vorbehalten.


2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch
schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit
auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande.


3. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich
zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der
Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision
verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart
zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben
vorbehalten.


4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.


5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich
beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder
umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die
Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes) beschafft haben, statt
freihändiger Kauf), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem
Angebot abweicht.


6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei
Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem
maklerseits unterbreiteten Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns
vom Kunden mitzuteilen.


7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind
ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist.


8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies
schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme
unseres Angebots mitzuteilen. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den
jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge (vgl. Ziff. 1) zu zahlen.


9. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich
zulässig ist.


10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden,
so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die
unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt
und im übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.